Normen und gesetzliche Regelungen
Normen und gesetzliche Regelungen definieren die Qualität der Raumakustik in einer spezifischen Raumnutzung.
Das Nachfolgende hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder stellt in irgendeiner Form eine rechtliche Beratung dar. Es ist bewusst verknappt gehalten und bezieht sich auf die Verwaltungsbauten üblicher Raumnutzung.
Verschiedene Normen und gesetzliche Regelungen befassen sich mit Zielqualitäten der Raumakustik von Räumen innerhalb einer (nicht privaten) bestimmten Nutzung.
Die DIN 18041 definiert für eine Vielzahl verschiedener Raumnutzungen raumakustische Qualitäten, die vorwiegend der „guten Hörsamkeit“ in diesen Räumen dienen.
Die VDI 2569 fokussiert sich auf den Schallschutz im Büro mit dem Schwerpunkt ablenkenden Sprachschall und Störgeräusche für den Einzelnen zu reduzieren bzw. zu vermeiden.
Normen wie die DIN 18041 und VDI 2569 definieren dabei den Stand der Technik und haben zunächst einen empfehlenden Charakter.
Die Arbeitsstättenverordnung definiert die Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten generell. Hier wird generell darauf hingewiesen, das Einrichtung und Betrieb der Arbeitsstätten nach dem „Stand der Technik“ erfolgen soll.
Arbeitsstättenregeln wiederum gehen dann konkreter auf einzelne Bereiche ein. Für den Bereich Raumakustik betrifft dies z.B. die Arbeitsstättenregel ASR A3.7.
Neben raumakustischen Zielen ist hier u.a. auch beschrieben wie Tätigkeiten zu klassifizieren, Beurteilungen oder Messungen durchzuführen sind, welche negativen Auswirkungen oder Gefährdungen zu beachten sind und welche Organisations- oder Verhaltensmaßnahmen zur Erreichung der Ziele eingesetzt werden können.
Forderungen aus dem Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung und Arbeitsstättenregeln sind für den Betreiber dieser Räume verbindlich einzuhalten.
Normen definieren für den Planer den Stand der Technik bezogen auf die erforderliche Qualität der Raumakustik.
Gesetze, Verordnungen und Regeln definieren die Plichten des Betreibers in der Nutzung der Räume.